Transformer

Transformer,1000kVA optimiert 
1000 kVA 

Transformer,630kVA-Anschluss unten
630 kVA

Transformer,400kVA-Drehbar,Anschluss unten oder oben
400 kVA  

Tel:++49(0) 33708 20041

Technik:  Wellwandkessel
+++ ovaleUs-Wicklung/Os-Wicklung 
+++ Berührungssicher
+++ Verluste reduziert
+++ kurzschlußgeprüfte Ausführung
+++ Step-Lap-Verfahren
+++ antimagnetische Stahleinlage
+++ synth.Isoliermittel
+++ Spannungsstufen nach Wunsch
+++ uk=4/6% +++ niedrige Gewichte
           Bemessungsdaten: 
kVA 250 400 630     1000
Po  W 375 460 640 970
Pk  W 2380 3300 4400 6300
uk  % 4.2 4.4 4.6 5
dBA 42 42 44 44
Oel  kg 290 350 480 670
Totalkg 1200 1600 2230 3150

 EMV = Elektromagnetische Verträglichkeit
 Verordnung über elektromagnetische Felder

Gesetzgebung  für Deutschland  100 µT
Empfehlung des Berliner Senats im Umweltatlas  10 µT
Gesetzgebung für die Schweiz 1 µT

Tel:++49(0) 33708 20041

Effektivwert der magnetischen Flussdichte in Mikrotesla  (µT) 
NISV/EMV optimierte Transformer
  Bildschirme beginnen ab NF-Magnetfeldern mit einer Feldstärke von 1µTesla zu flimmern, weitere empfindliche Elektronikkomponenten versagen den Dienst. Solche Störungen haben nicht selten ihren Ursprung in der darunter oder danebenliegenden Transformerstation. Durch spezielle Kabelführungen und Sekundärverteilungen lassen sich NF-Magnetfelder bis zu einem gewissen Grad reduzieren. Was aber nach all den aufwendigen Maßnahmen bleibt, ist das Störfeld des Transformers in der üblichen Normbauweise mit auf dem Deckel in Reihe angeordneten US- Durchführungen. Auf die magnetische Feldentwicklung ist diese Anordnung sehr ungünstig. Aus diesem Grund wurde der NISV- optimierte Transformer in der Schweiz entwickelt, bei dem durch die seitliche Anordnung sämtlicher Durchführungen und die optimierte US-Leiteranordnung die Emissionen des NF-Magnetfeldes auf ein Minimum reduziert sind. Zusätzlich ergibt sich der Vorteil einer raumsparenden Anschlusstechnik der Ober- und Unterspannungskabel. Seit dem 1.2.2000 ist in der Schweiz die Verordnung über die nicht ionisierende Strahlung (NISV) in Kraft. Die Verordnung bestimmt Grenzwerte für Emissionen und Immissionen elektromagnetischer Felder bis 300 GHz. Außerdem werden Geltungsbereich sowie Maßnahmen für Neu-, Altanlagen und Sanierungsfristen festgelegt.
Für Transformerstationen und Schaltanlagen liegt der Anlagengrenzwert bei 1µT.

Gegen unverlangte Werbung wird ohne weitere Ankündigung im Wege der Abmahnung vorgegangen.


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